Kosten

Finanzierung

Wir beraten Sie transparent

Mit einer kieferorthopädischen Behandlung investieren Sie in die Zahngesundheit und in ein selbstbewusstes Lächeln Ihrer Kinder.

Die Höhe der Behandlungskosten lässt sich nicht pauschal beziffern. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird daher in einem persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Hierbei beraten wir Sie auch im Hinblick auf die Möglichkeiten zu Kostenerstattungen durch Ihre Krankenversicherung und unterstützen Sie dabei.

Bitte sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen haben.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist im SGB V geregelt und richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Diese wird standardisiert über das Kieferorthopädische Indikationssystem (KIG) ermittelt und klassifiziert. Im Ergebnis sind fünf verschiedene kieferorthopädische Schweregrade möglich, Grad 1 bis Grad 5.

Ab KIG Grad 3 werden die Behandlungskosten übernommen. KIG Grad 1 bezeichnet eine leichte Fehlstellung, die medizinisch unbedeutend ist, aber das Aussehen beeinträchtigen kann. Unter KIG Grad 2 werden jene Fälle zusammengefasst, bei denen eine Behandlung aus medizinischen Gründen möglicherweise ratsam ist, aber die Fehlstellung nicht sehr stark ausgeprägt ist.  

Bei der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung wird obligatorisch das Eigenanteilsprinzip nach SGB V angewendet: Für einen Teil der Behandlungskosten gehen Sie zunächst in Vorleistung. Diese Kostenanteile (sog. Eigenanteile) erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung vollständig von Ihrer Krankenkasse zurück. Der Gesetzgeber möchte auf diese Weise eine gute Mitarbeit der Patienten erreichen, die für den Erfolg der Behandlung sehr wichtig ist (z.B. ein ausreichendes Tragen einer herausnehmbaren Zahnspange).

Die Höhe der Eigenanteile beträgt beim ersten Kind zwanzig Prozent der Behandlungskosten, ab dem zweiten Kind sind es zehn Prozent.

Gesetzlich versicherte Patienten haben die Möglichkeit, über eine private Zusatzversicherung das Spektrum der Erstattungen zu erweitern. Bitte lassen Sie sich von einem Versicherungsfachmann /-fachfrau beraten, falls dies für Sie infrage kommt. In einem solchen Fall sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern und auf ein sinnvolles Kosten- / Nutzenverhältnis achten.